Mietbedingungen

für Baumaschinen

Mietzeit:

Diese beginnt mit dem Tag, an dem das Gerät bahnverladen, einer Spedition übergeben oder bei Selbstabholung vom Mieter übernommen wird. Sie endet mit dem Tag der Rückgabe, bei Bahnversand mit dem Eintreffen auf unserem Lagerplatz. Bei Überschreiten eines Wochenmietsatzes wird je Kalendertag 1/ 7 dieses Mietsatzes berechnet. Bei Überschreitung des Monatsmietsatzes wird je Kalendertag 1/30 des Monatsmietsatzes berechnet.

Haftung:

Das Mietgerät ist im gereinigten, geschmierten und ordentlichen Zustand zurückzugeben, eventuelle Beschädigungen sind dem Vermieter unbedingt anzuzeigen. Für Beschädigungen während des Transportes und der Mietzeit haftet der Mieter.

Mietsatz:

Der vereinbarte Mietzins basiert auf einschichtigem Betrieb von maximal 40 Wochen-Arbeitsstunden (1 Tagessatz = 8 Arbeitsstunden). Überschreitungen dieser Normalarbeitszeit sind dem Vermieter zu melden und werden gemäß den getroffenen Vereinbarungen zusätzlich berechnet.

Mietpreise:

Dies sind Nettopreise zzgl. MwSt. und gelten, soweit verfügbar, ab unserem jeweiligen Mietstützpunkt. Änderungen der Mietpreise sind vorbehalten. Die Kosten für Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Mieters.

Zahlungen:

Mietrechnungen sind prompt zur Zahlung fällig und verstehen sich netto ohne Skonto. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Geräte kurzfristig abzuziehen und für die verspätete Zahlung Verzugszinsen zu berechnen.

Verbrauchsmaterial:

Verbrauchsmaterial und Treibstoff müssen vom Mieter angekauft werden. Unsere Sendungen reisen ausnahmslos auf Gefahr des Empfängers. Reklamationen müssen sofort nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug  12 % Verzugszinsen p. a. Klagbar in Wiener Neustadt, zahlbar Sparkasse in Krumbach. Miet- und Leihgeräte sind vom Kunden gegen Schadensfälle zu versichern und es geht ab Übernahme des Gerätes die Gefahr und Haftung auf den Kunden über.

Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die Ware in ordnungsgemäßem Zustand übernommen und bei der Übernahme auf etwaige Mängel und Schädenuntersucht zu haben.Mit Übernahme der Ware bestätigt der Kunde den Erhalt der schriftlichen Mietbedingungen und bestätigt mit seiner Unterschrift, daß diese Mietbedingungen dem Vertrag zugrundeliegen.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten!