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Mietbedingungen

Mietbedingungen

1. Mietzeit:

  • Die Mietzeit beginnt am Tag, an dem das Gerät bahnverladen, einer Spedition übergeben oder bei Selbstabholung vom Mieter übernommen wird.
  • Sie endet am Tag der Rückgabe bzw. bei Bahnversand mit dem Eintreffen auf unserem Lagerplatz.
  • Bei Überschreitung eines Wochenmietsatzes wird je Kalendertag 1/7 dieses Mietsatzes berechnet. Bei Überschreitung des Monatsmietsatzes wird je Kalendertag 1/30 des Monatsmietsatzes berechnet.

2. Haftung:

  • Das Mietgerät ist im gereinigten, geschmierten und ordentlichen Zustand zurückzugeben.
  • Eventuelle Beschädigungen sind dem Vermieter unbedingt anzuzeigen.
  • Für Beschädigungen während des Transportes und der Mietzeit haftet der Mieter.

3. Mietsatz:

  • Der vereinbarte Mietzins basiert auf einem einschichtigen Betrieb von maximal 40 Wochen-Arbeitsstunden (1 Tagessatz = 8 Arbeitsstunden).
  • Überschreitungen dieser Normalarbeitszeit sind dem Vermieter zu melden und werden gemäß den getroffenen Vereinbarungen zusätzlich berechnet.

4. Mietpreise:

  • Die angegebenen Mietpreise sind Nettopreise zzgl. MwSt. und gelten, soweit verfügbar, ab unserem jeweiligen Mietstützpunkt.
  • Änderungen der Mietpreise sind vorbehalten.
  • Die Kosten für Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Mieters.

5. Zahlungen:

  • Mietrechnungen sind prompt zur Zahlung fällig und verstehen sich netto ohne Skonto.
  • Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Geräte kurzfristig abzuziehen und Verzugszinsen zu berechnen.
  • Bei Zahlungsverzug werden 12% Verzugszinsen p.a. berechnet.
  • Zahlungen sind an die Sparkasse Baden oder Raiffeisenbank Region Wiener Alpen zu leisten. Klagbar in Wiener Neustadt.

6. Verbrauchsmaterial:

  • Verbrauchsmaterial und Treibstoff müssen vom Mieter angekauft werden.

7. Reklamationen:

  • Unsere Sendungen reisen ausnahmslos auf Gefahr des Empfängers.
  • Reklamationen müssen sofort nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden.

8. Versicherung und Haftung:

  • Miet- und Leihgeräte sind vom Kunden gegen Schadensfälle zu versichern.
  • Ab Übernahme des Gerätes gehen Gefahr und Haftung auf den Kunden über.

9. Bestätigung des Kunden:

  • Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die Ware in ordnungsgemäßem Zustand übernommen und bei der Übernahme auf etwaige Mängel und Schäden untersucht zu haben.
  • Mit Übernahme der Ware bestätigt der Kunde den Erhalt der schriftlichen Mietbedingungen und dass diese Mietbedingungen dem Vertrag zugrunde liegen.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten!

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