Mietbedingungen
1. Mietzeit:
- Die Mietzeit beginnt am Tag, an dem das Gerät bahnverladen, einer Spedition übergeben oder bei Selbstabholung vom Mieter übernommen wird.
- Sie endet am Tag der Rückgabe bzw. bei Bahnversand mit dem Eintreffen auf unserem Lagerplatz.
- Bei Überschreitung eines Wochenmietsatzes wird je Kalendertag 1/7 dieses Mietsatzes berechnet. Bei Überschreitung des Monatsmietsatzes wird je Kalendertag 1/30 des Monatsmietsatzes berechnet.
2. Haftung:
- Das Mietgerät ist im gereinigten, geschmierten und ordentlichen Zustand zurückzugeben.
- Eventuelle Beschädigungen sind dem Vermieter unbedingt anzuzeigen.
- Für Beschädigungen während des Transportes und der Mietzeit haftet der Mieter.
3. Mietsatz:
- Der vereinbarte Mietzins basiert auf einem einschichtigen Betrieb von maximal 40 Wochen-Arbeitsstunden (1 Tagessatz = 8 Arbeitsstunden).
- Überschreitungen dieser Normalarbeitszeit sind dem Vermieter zu melden und werden gemäß den getroffenen Vereinbarungen zusätzlich berechnet.
4. Mietpreise:
- Die angegebenen Mietpreise sind Nettopreise zzgl. MwSt. und gelten, soweit verfügbar, ab unserem jeweiligen Mietstützpunkt.
- Änderungen der Mietpreise sind vorbehalten.
- Die Kosten für Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Mieters.
5. Zahlungen:
- Mietrechnungen sind prompt zur Zahlung fällig und verstehen sich netto ohne Skonto.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Geräte kurzfristig abzuziehen und Verzugszinsen zu berechnen.
- Bei Zahlungsverzug werden 12% Verzugszinsen p.a. berechnet.
- Zahlungen sind an die Sparkasse Baden oder Raiffeisenbank Region Wiener Alpen zu leisten. Klagbar in Wiener Neustadt.
6. Verbrauchsmaterial:
- Verbrauchsmaterial und Treibstoff müssen vom Mieter angekauft werden.
7. Reklamationen:
- Unsere Sendungen reisen ausnahmslos auf Gefahr des Empfängers.
- Reklamationen müssen sofort nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden.
8. Versicherung und Haftung:
- Miet- und Leihgeräte sind vom Kunden gegen Schadensfälle zu versichern.
- Ab Übernahme des Gerätes gehen Gefahr und Haftung auf den Kunden über.
9. Bestätigung des Kunden:
- Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die Ware in ordnungsgemäßem Zustand übernommen und bei der Übernahme auf etwaige Mängel und Schäden untersucht zu haben.
- Mit Übernahme der Ware bestätigt der Kunde den Erhalt der schriftlichen Mietbedingungen und dass diese Mietbedingungen dem Vertrag zugrunde liegen.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten!